American Airlines will, dass die Entscheidung der Northeast Alliance aufgehoben wird

American Airlines hat bei einem Berufungsgericht der Vereinigten Staaten beantragt, die ursprüngliche Entscheidung vom Mai aufzuheben, mit der die Northeast Alliance mit JetBlue Airways aufgelöst wurde.

Irgendwie.

In der komplizierten Welt der Rechtssprechung hat American nicht vor, wieder mit JetBlue Geschäfte zu machen. Stattdessen möchte sie, dass die ursprüngliche Entscheidung aufgehoben wird, damit künftige Kooperationen nicht verhindert werden.

American und JetBlue gingen die Partnerschaft ein, um auf den Märkten Boston und New York besser konkurrieren zu können, doch der US-Bezirksrichter Leo Sorokin stimmte dem Justizministerium zu, das die Fluggesellschaften wegen wettbewerbswidriger Gesetze verklagte und die Partnerschaft auflöste.

Sorokins Entscheidung sei zu weit gefasst und hindere American daran, in Zukunft mit anderen Fluggesellschaften zusammenzuarbeiten, argumentierte American.

In einem vor Gericht eingereichten Schriftsatz gab American zu, dass die Nordost-Allianz mit JetBlue beendet sei, aber künftige Kooperationen mit anderen Fluggesellschaften seien aufgrund der ursprünglichen Entscheidung in Gefahr, „weil sie normalerweise eine wettbewerbsfördernde Begründung haben“.

„Wenn die Entscheidung des Bezirksgerichts nicht überprüft wird, wird sie eine fruchtbare und rechtmäßige Zusammenarbeit behindern, die den Verbrauchern durch höhere Produktion, niedrigere Preise und verbesserte Produktqualität zugute kommt“, schrieben Anwälte von American Airlines.

Das DOJ und JetBlue äußerten sich nicht.

Das Justizministerium und sechs Bundesstaaten verklagten die Northeast Alliance, die es American und JetBlue ermöglichte, Flugpläne zu koordinieren und Einnahmen zu teilen.

Das DOJ erhebt außerdem Klage, um eine geplante Fusion zwischen JetBlue und Spirit Airlines aufgrund kartellrechtlicher Bedenken zu blockieren.

Das ursprüngliche Urteil im Fall Northeast Alliance verbietet beiden Fluggesellschaften zehn Jahre lang die Zusammenarbeit mit anderen, ohne das Justizministerium zu benachrichtigen.

Dies ist mindestens der zweite Versuch von American, gegen das ursprüngliche Urteil Berufung einzulegen.