Spirit, Frontier Airlines verklagen das US -Verkehrsministerium

Nach ein paar Monaten der Prüfung reichten sowohl Spirit Airlines als auch Frontier Airlines im vergangenen Oktober individuelle Klagen gegen das Verkehrsministerium über die Vergabe von fünf neuen Flügen auf dem National Airport von Washington Reagan ein, weil die Fluggesellschaften selbst für die Strecken übergeben wurden.

Die fünf neuen Langstreckenflüge waren Teil des Gesetzes über Reauthorisierungsgesetz von 2024 und vom Verkehrsministerium bestimmt. Der Punkt verlieh die Routen an American, Delta, United, Southwest und Alaska Airlines.

Laut Skift hatte sich Spirit beantragt, einen Flug von Reagan National nach San Jose, Kalifornien, zu betreiben. In der Zwischenzeit beantragte Frontier, von Reagan nach San Juan zu fliegen. Beide wurden übergangen.

Beide Klagen der Fluggesellschaften behaupten, dass der Punkt die spezifischen Definitionen falsch angewendet habe, wenn sie prüfen, welche Fluggesellschaften die Strecken fliegen sollten, und behaupten, dass Alaska Airlines, obwohl sie sich als „begrenzte Amtsinhaber“ qualifizieren, nicht darauf ausgerichtet sind, dass es einen Codeshare mit amerikanischen Fluggesellschaften hat.

Es gab im November über eine mögliche Klage, wobei Spirit Airlines auf Rechtsstreitigkeiten hinwiesen. Frontier und JetBlue lehnten beide öffentlich gegen Alaskas Flug ab.

„Trotz breiter Proklamationen und Versprechen, die Priorität der Fluggesellschaft zu einer obersten Priorität zu machen, hat Dots tatsächliche Erfolgsbilanz dem reisenden Publikum das Gegenteil von dem zugefügt, was sie tun soll: Sie macht weiterhin bereits dominante Fluggesellschaften noch stärker und verhindern, dass kleinere Fluggesellschaften wachsen und somit vergleichsweise schwächer werden“, erklärte JetBlue.

Alaska sagte Skift, dass sein neuer Reagan National Flight „das Hauptziel des Kongresses, Flughäfen zu verbinden, die derzeit keinen Non -Stop -Service haben. Dots Entscheidung kam nach monatelangen Überlegungen und Eingaben von Luftfahrt -Stakeholdern.“


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