Flug annulliert oder um mehr als 3 Stunden verspätet? Hier erfahren Sie, was die neuen EU-Vorschriften bedeuten

Wenn Sie nach einem annullierten oder verspäteten Flug jemals eine Entschädigung beantragt haben, wissen Sie, dass dies nicht immer der einfachste Prozess ist – so sehr, dass viele betroffene Reisende die Aufgabe ganz aufschieben und sich stattdessen an die Höhepunkte ihrer Flucht erinnern.

Eine kürzlich vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU erzielte Einigung brachte jedoch die erste Überarbeitung der EU-Fluggastrechte seit mehr als zwei Jahrzehnten mit sich. Die von der Europäischen Kommission am 15. Juni angekündigten neuen Regeln präzisieren bestehende Bestimmungen und erhöhen die Rechtssicherheit für Reisende, Fluggesellschaften und Behörden in der gesamten Union.

Eines der vielen begrüßenswerten Elemente der Ankündigung ist die Klarstellung und Stärkung der Regeln und Rechte für Flugpassagiere, die von Annullierungen oder Verspätungen von drei Stunden oder mehr betroffen sind.

Passagiere können je nach Reisedauer unterschiedlich hohe Entschädigungsansprüche geltend machen: 250 € für Flüge unter 1.500 km, 400 € für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km und 600 € für Flüge über 3.500 km. Darüber hinaus müssen Fluggesellschaften die Passagiere jetzt innerhalb von 96 Stunden proaktiv über ihre Rechte und das Verfahren zur Geltendmachung von Entschädigungen informieren, um einen rundum reibungsloseren Prozess zu gewährleisten.

Apostolos Tzitzikostas, Kommissar für nachhaltigen Verkehr und Tourismus, sagte: „Das heutige Abkommen ist ein großer Fortschritt für europäische Passagiere und den europäischen Luftverkehrssektor. Es führt zu stärkeren und klareren Fluggastrechten in der Praxis, verbessert die Transparenz und bringt Rechtssicherheit für Fluggesellschaften und Behörden. Wir haben die richtige Balance gefunden: den weltweit führenden Passagierschutz in Europa zu wahren und gleichzeitig einen fairen, vorhersehbaren und praktikablen Rahmen für die Luftfahrtindustrie zu schaffen. Dieses Abkommen zeigt, dass Europa praktische Lösungen liefern kann, die Bürgern und Unternehmen zugute kommen.“ Ich möchte dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Präsidentschaft für ihr Engagement und ihre Entschlossenheit bei der Erzielung dieser Einigung danken.“

Die überarbeitete Vereinbarung erinnert Passagiere, die von Verspätungen und/oder Annullierungen betroffen sind, auch daran, dass sie Anspruch auf Erfrischungen alle zwei Stunden Wartezeit, eine Mahlzeit nach drei Stunden und danach alle fünf Stunden sowie einen kostenlosen Hotelaufenthalt, einschließlich Transfers, haben, wenn ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten erforderlich ist.

Die neuen Regeln gelten für alle: Flüge innerhalb der EU, auf Flügen, die entweder von EU- oder Nicht-EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden; Ankunft in der EU aus einem Nicht-EU-Land mit einer EU-Fluggesellschaft; und Abflug von der EU in ein Nicht-EU-Land mit einer EU- oder Nicht-EU-Fluggesellschaft.

Die Kommission kündigte außerdem an, dass sie innerhalb von drei Jahren prüfen werde, ob der Anwendungsbereich der Verordnung überarbeitet und möglicherweise vollständig auf Betreiber aus Drittländern ausgeweitet werden könne. Die vollständige Vereinbarung kann unter consilium.europa.eu abgerufen werden.